AGB

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen

beco Service
Inhaber: Benjamin Heite
Oesterweg 36
59469 Ense
E-Mail: info@beco-service.de
Telefon: [wird ergänzt]

 

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –

 

und seinen Kunden, sowohl Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, über die Erbringung von Hausmeister- und Serviceleistungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen oder mündlichen Angebots des Auftragnehmers, durch die schriftliche oder mündliche Beauftragung durch den Kunden oder durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen zustande.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

 

§ 3 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

Hausmeisterservice

Objektbetreuung

Winterdienst

Grün- und Gartenpflege

Reinigungs- und Pflegearbeiten

kleinere Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten

Kontroll- und Überwachungsaufgaben

sonstige im Angebot oder Vertrag vereinbarte Dienstleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Dienstleistungsvertrag.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden gesondert vergütet.

 

§ 4 Leistungserbringung und Termine

Die Leistungen werden grundsätzlich vor Ort beim Kunden erbracht.

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse, behördlicher Anordnungen oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verschiebung der Leistungserbringung.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Zugänge zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Kann ein vereinbarter Termin aufgrund fehlender Zugänglichkeit oder aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, entstandene Anfahrts- und Ausfallkosten in Rechnung zu stellen.

Terminabsagen durch den Kunden sollen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz erfolgen.

Da die Leistungen objekt- und kundenbezogen erbracht werden, bestehen keine festen Geschäftszeiten. Die Einsatzzeiten werden individuell vereinbart.

 

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung:

auf Stundenbasis,

pauschal pro Leistung,

nach Einheitspreisen,

nach tatsächlichem Aufwand oder

im Rahmen eines laufenden Dienstleistungsvertrages.

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand.

Zusätzlich anfallende Material-, Entsorgungs-, Maschinen-, Geräte-, Fahrzeug-, Fremd- oder Anfahrtskosten werden gesondert berechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Für Verbraucher (§ 13 BGB) sind Rechnungen unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Für Unternehmer (§ 14 BGB) beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der gesetzlichen Verzugszinsen.

 

§ 6 Maschinen-, Geräte- und Fahrzeugpauschalen

Für den Einsatz von Maschinen, Geräten, Spezialwerkzeugen oder Fahrzeugen können zusätzlich zur Arbeitszeit gesonderte Maschinen-, Geräte- oder Fahrzeugpauschalen berechnet werden.

Dies gilt insbesondere für:

Rasenmäher und Aufsitzmäher,

Freischneider und Heckenscheren,

Hochdruckreiniger,

Schneefräsen und Winterdienstgeräte,

Anhänger und Transportfahrzeuge,

sonstige Spezialmaschinen und Arbeitsgeräte.

Die Höhe der jeweiligen Pauschalen ergibt sich aus dem Angebot, der Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.

 

§ 7 Winterdienst

Soweit Winterdienstleistungen vereinbart wurden, erfolgt die Leistungserbringung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten.

Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wetterlage sowie der Zumutbarkeit und Durchführbarkeit der Einsätze.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die außerhalb vereinbarter Einsatzzeiten oder vor Durchführung des ersten zumutbaren Einsatzes entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

§ 8 Grünpflege

Grün- und Gartenpflegearbeiten werden unter Berücksichtigung saisonaler und witterungsbedingter Gegebenheiten durchgeführt.

Witterungsbedingte Verschiebungen von vereinbarten Terminen berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung des Leistungszeitpunkts, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.

 

§ 9 Einzelaufträge

Einzelaufträge gelten mit der Beauftragung durch den Kunden als verbindlich erteilt.

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer.

 

§ 10 Dienstleistungsverträge und Daueraufträge

Laufende Dienstleistungsverträge werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen.

Sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde, verlängern sich solche Verträge nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit jeweils um einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Soweit ein Dienstleistungsvertrag Regelungen enthält, die von diesen AGB abweichen, gehen die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages vor.

 

§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass:

die vereinbarten Arbeitsbereiche zugänglich sind,

notwendige Versorgungsanschlüsse verfügbar sind,

behördliche Genehmigungen, soweit erforderlich, vorliegen.

Entstehen aufgrund fehlender Mitwirkung zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, können diese gesondert berechnet werden.

 

§ 12 Materialbeschaffung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Verbrauchs- und Kleinmaterialien zur Durchführung der Arbeiten zu beschaffen und dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

 

§ 13 Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeignete und qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung.

Ein Anspruch auf die persönliche Leistungserbringung durch den Inhaber besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 14 Schlüssel- und Objektzugang

Werden dem Auftragnehmer Schlüssel, Zugangskarten oder Zugangscodes überlassen, verpflichtet sich dieser zu deren sorgfältiger Aufbewahrung und Verwendung.

Ein Verlust von Schlüsseln oder Zugangsmedien wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

Eine Haftung für Folgeschäden infolge eines Schlüsselverlustes besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers.

 

§ 15 Notdienste und Einsätze außerhalb üblicher Zeiten

Der Auftragnehmer bietet grundsätzlich keinen allgemeinen 24-Stunden-Notdienst oder eine dauerhafte Rufbereitschaft an.

Einsätze außerhalb üblicher Arbeitszeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und können mit Zuschlägen berechnet werden.

Ein Anspruch auf kurzfristige Einsätze außerhalb vereinbarter Termine besteht nicht.

 

§ 16 Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

§ 17 Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen zwölf Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 18 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

 

§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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